ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB)
ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB)
TCTT, TIBET CULTURE & TREKKING TOUR GMBH (TCTT) (STAND April 2020)
AVRB - PDF ab 01.04.2020
Alte AVRB - PDF Stand November 2019 Gültig bis 31.03.2020
Besten Dank für das Vertrauen das Sie uns entgegenbringen. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB) sorgfältig, denn es wird vorausgesetzt, dass Sie davon Kenntnis haben.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und Tibet Culture & Trekking Tour GmbH (nachfolgend TCTT genannt) als Reiseveranstalter und Reisebüro. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Veranstaltermarken Dreams of India, Pagoda Tours, zugreisen.ch und Ultra Collection von TCTT sowie alle weiteren Marken die operated by TCTT sind. Der Einfachheit halber wird nachfolgend nur noch von Kunde/n gesprochen, gemeint sind sowohl Kundinnen als auch Kunden.
1. Wann kommt ein Reisevertrag zwischen Tibet Culture & Trekking Tour GmbH (TCTT) und Ihnen als Kunde zustande
Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung (Diese kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgt sein) in einem von uns autorisierten Reisebüro oder direkt bei TCTT kommt zwischen Ihnen und TCTT ein Vertrag zustande. Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages.
Bei Reisen, die nicht von TCTT organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger, welche wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen.
Bei Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus den Prospekten, Preislisten oder Offerten. Wenn nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizerfranken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Der volle Reisepreis ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
2.2 Anzahlung
Nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie von uns eine Bestätigung/Rechnung. Eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtpreises ist sofort zu leisten. Bei gewissen Leistungen können die Anzahlungsbedingungen abweichen, wenn von den Fluggesellschaften oder Leistungsträgern andere Zahlungsfristen gelten.
2.3 Restzahlung
Die Restzahlung hat spätestens 45 Tage vor Abreise bei TCTT einzutreffen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise ist der ganze Rechnungsbetrag sofort fällig.
2.5 Bearbeitungshonorar für Privatreisen-Angebote
Das Ausarbeiten von kundenspezifischen Offerten ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Dabei fliesst in einen konkreten Programmvorschlag all unser Fachwissen ein, das wir über Jahre erarbeitet haben. Für die Bearbeitung von individuell erarbeiteten Reiseprogrammen wird ein Honorar von Fr. 250.-- pro Angebot erhoben. Bei einer definitiven Buchung wird dem Reisepreis das Honorar angerechnet.
2.6 Zahlungsverzug
Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so kann TCTT die Reiseleistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten. TCTT kann die Annullationskosten gemäss Ziffer 6 geltend machen.
3. Preis- und Programmänderungen
3.1 Preisänderungen
Die meisten von TCTT angebotenen Reisen sind mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden und müssen weit im Voraus organisiert und geplant werden. Deshalb kann es aus folgenden Gründen zu Preisänderungen kommen, die bei Drucklegung des Kataloges oder bei der Offerten Erstellung noch nicht bekannt sind:
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen
- Wechselkursänderungen
- erklärbare Druckfehler
TCTT wird Preisänderungen spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisedatum bekannt geben. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises beträgt, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei TCTT eintreffen.
3.2 Mehrkosten während der Reise
Mehrkosten verursacht durch unvorhergesehene Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von TCTT oder eines Dienstleistungsträgers liegen, sind durch die Kunden zu tragen. Programmänderungen mit Mehrkosten von weniger als 10% des Reispreises können ohne vorherige Ankündigung durchführt werden. Diese Mehrkosten werden den Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei allen Änderungen steht immer die Sicherheit der Kunden im Vordergrund.
3.3 Programmänderungen
TCTT behält sich, insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor oder während der Reise (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften oder -zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht, vergütet Ihnen TCTT die Differenz zwischen nicht erbrachter Leistung und dem Reisepreis, sofern TCTT gegenüber Drittparteien für diese Leistungen nicht belastet wird. Weitere Schadenersatzansprüche sind aus-geschlossen.
4. Unterkünfte
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt pro Person im Doppelzimmer. Sofern nicht anders erwähnt werden nach Möglichkeit Doppelbetten gebucht.
4.1 Einzelzimmer / -zelt
Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges sowie Unterkünften in abgelegenen Gebieten usw. und in Zügen und auf Schiffen können nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Zelte zur Einzelbenutzung können nicht für alle Destinationen gebucht werden. Sollte während der Reise ein bestätigtes und gebuchtes Einzelzimmer nicht verfügbar sein, so wird Ihnen die Differenz zum Doppelzimmer rückvergütet. Eine weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.
5. Wann kann eine Reise durch TCTT abgesagt werden
5.1 Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann TCTT die Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei einer Absage wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den Reisepreis zurück. Weitere Entschädigungen durch TCTT sind ausgeschlossen.
5.2 Andere Gründe
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Katastrophen usw.) oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, kann eine Absage der Reise auch kurzfristig erfolgen. TCTT ist jedoch befugt, die gemachten Aufwendungen und bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Entschädigungen sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen Ihre Reiseversicherung zu kontaktieren.
6. Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen
6.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise annullieren oder Änderungen und Umbuchungen der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies schriftlich TCTT mitteilen.
6.2 Annullation
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) wollen, so müssen Sie dies an TCTT mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend zur Berechnung des Annullations- bzw. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstag, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind TCTT zurückzugeben. Falls TCTT als Veranstalter Ihrer Reise auftritt und diese unter das Pauschalreisen Gesetz fällt, so sind zwingend die AVRB ‘s von TCTT inkl. deren Annullationsbedingungen anzuwenden.
6.3 Annullationskosten
Wenn Sie ein Reise nach erfolgter Buchung (Diese kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgt sein) annullieren, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.00 pro Person (max. Fr. 500.00 pro Rechnung) ab Buchungsdatum die folgenden Annullationskosten in Prozent vom Reisepreis verrechnet:
Ab Buchung - 121 Tage vor Abreisedatum 20 % des Reisepreises
120 - 91 Tage vor Abreisedatum 35 % des Reisepreises
90 - 61 Tage vor Abreisedatum 50 % des Reisepreises
60 - 31 Tage vor Abreisedatum 80 % des Reisepreises
30 - 0 Tage vor Abreisedatum 100 % des Reisepreises
Zusätzlich verrechnet werden weitere extern angefallene Kosten
(z.B. Visagebühren, Versicherungsprämien etc.).
Ausnahmen
Luxuszüge / Zugreisen
Ab Buchung - 121 Tage vor Abreisedatum 25 % des Reisepreises
120 - 91 Tage vor Abreisedatum 50 % des Reisepreises
90 - 61 Tage vor Abreisedatum 75 % des Reisepreises
60 - 0 Tage vor Abreisedatum 100 % des Reisepreises
Flussreisen / Kreuzfahrten / Boote
Ab Buchung - 121 Tage vor Abreisedatum 25 % des Reisepreises
120 - 91 Tage vor Abreisedatum 50 % des Reisepreises
90 - 61 Tage vor Abreisedatum 75 % des Reisepreises
60 - 0 Tage vor Abreisedatum 100 % des Reisepreises
Kreuzflüge / Private Jet Expedition
Ab Buchung - 121 Tage vor Abreisedatum 25 % des Reisepreises
120 - 91 Tage vor Abreisedatum 50 % des Reisepreises
90 - 0 Tage vor Abreisedatum 100 % des Reisepreises
Tickets für Veranstaltungen und Anlässe
100% Annullationskosten ab Buchung
Nationalparks
Bei Annullation oder Änderungen von Reservationen in Nationalparks entstehen ab Buchungsdatum 100% Annullationskosten.
Flugreisen
Die Annullationskosten reiner Flugreisen setzen sich aus den von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten und einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.- pro Person zusammen.
No-Show
Sollten Sie zu spät oder nicht zu Ihrem Abflug (NoShow) eintreffen oder Landleistungen vor Ort aus den gleichen Gründen verpassen so entstehen 100 % Annullationskosten. Verpassen Sie den Flug, so entfällt für TCTT jede Beförderungspflicht. Dies gilt ebenfalls in Fällen von Flugplanverschiebungen.
Nicht Eintreffen, zu spätes Eintreffen, Eintreffen ohne die notwendigen Reisedokumente oder Abbruch der Reise verursachen 100% Annullationskosten
Weiteres
Die Annullationskosten für Reisen anderer Veranstalter (siehe Ziffer 1) setzen sich aus deren Annullationskosten und einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.- pro Person zusammen.
Spezielle Annullationsbedingungen können bei Reisen an bestimmten Daten oder mit bestimmten Leistungsträgern gelten.
6.4 Versicherungen
In Ihrem Interesse ist eine Annullationskostenversicherung obligatorisch. Verfügen Sie schon über eine solche, so ist bei der Anmeldung eine Kopie der Versicherungspolice beizulegen. Auf Wunsch kann eine Versicherung über TCTT abgeschlossen werden. Gerne betraten wir Sie.
Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten und daraus resultierende Spitalkosten im Ausland ausreichend versichert sind.
7. Vorzeitiger Abbruch der Reise oder Programmänderungen während der Reise durch den Kunden
Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder während der Reise Leistungen ändern, so kann Ihnen TCTT den Reisepreis nicht zurückerstatten. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die die Kosten einer unvorhergesehenen Rückreise entsprechend den Bestimmungen der Versicherung übernimmt. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Gebuchte Leistungen werden nicht rückerstattet oder angerechnet.
8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
8.1 Visavorschriften
TCTT weist in den jeweiligen Programmbeschreibungen auf die für Schweizer gültigen Einreisebestimmungen hin. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Kunden anderer Staatsangehörigkeit informiert Sie das betreffende Konsulat. In der Person der Kunden begründete persönliche Umstände (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass) können dabei nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Soweit TCTT seiner Hinweisungspflicht pflichtgemäss nachkommt, sind Sie für die Einhaltung der Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet, es sei denn, dass TCTT sich ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Sollten Sie wegen fehlender oder zu spät ausgestellter Dokumente die Reise nicht antreten können oder Ihnen die Einreise verweigert werden, so müssen Sie dafür selbst aufkommen. Dieser Umstand entbindet Sie nicht vom Reisevertrag.
8.2 Gesundheitsvorschriften
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Bitte beachten Sie, dass TCTT keine Verantwortung bezüglich benötigter Impfungen übernehmen kann. Die medizinische Verantwortung diesbezüglich liegt ausdrücklich bei Ihrem Hausarzt oder dem Tropenarzt.
9. Reisedokumente
Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen, Geburtsdatum usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit jenen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, usw. sind Sie allein verantwortlich.
10. Haftung
10.1 Allgemein
TCTT hat die Katalogausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Leistungsträger mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.
10.2 Ausfall von Leistungen
TCTT vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.
10.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich TCTT auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Zug-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungs-beschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
10.4.2 Haftungsausschlüsse
TCTT haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse Ihrerseits- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
- höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches TCTT oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. TCTT haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
- Programmänderungen infolge Flugplanänderungen
10.4.3 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet TCTT nicht.
10.5 Vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreude usw.
Für vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet TCTT nicht.
10.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungs-begrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
11. Beanstandungen
11.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für einen späteren Versuch der Geltend-machung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
11.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Zudem müssen Sie die dazugehörigen Beweismittel für einen Reisemangel sichern (Foto / Video oder Namen und Anschriften von Zeugen etc.). Mängel müssen von Ihnen nach Ort, Zeit und Geschehensablauf so konkret wie möglich beschrieben werden. Sie müssen eindeutig gegenüber TCTT erklären, den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen zu wollen. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
11.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort ein-geholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei TCTT oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
12. Mitwirkungspflichten der Kunden
12.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Kundn den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Zudem ist bei Gruppenreisen das Zusammensein meistens sehr intensiv. Aus diesen Gründen müssen wir uns vorbehalten, einzelne Kunden vor oder während der Reise abzuweisen oder auszuschliessen, wenn ernsthafte Bedenken bestehen, dass negative Auswirkungen auf die Gruppe entstehen können, die Gruppe gestört oder sogar gefährdet wird, oder die nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen. Das gleiche Recht behalten wir uns vor, wenn der Programmverlauf gestört wird. Wird jemand vor der Reise ausgeschlossen, so erhebt TCTT die unter Ziffer 6 genannten Annullationskosten. Wird jemand während der Reise ausgeschlossen, kann TCTT keine Rückerstattung vornehmen.
12.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei einigen Reisen werden gewisse gesundheitlichen Voraussetzungen verlangt. Sollte ein Kunde diese Vor-aussetzungen nicht erfüllen, welche im Leistungsbeschrieb aufgeführt sind oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht erfüllen, kann der Reiseleiter oder der lokale Leitungsträger den Kunden von der Reise oder gewissen Aktivitäten ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Kunden und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
13. Verspätete Rückreise
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nicht-einhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte. TCTT übernimmt keine Haftung für solche Ereignisse.
14. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei individuellen Reisen und Reisen ohne Schweizer- Reiseleitung ist der Kunde für die Rückbestätigung des Weiter- und Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kontaktieren Sie auch unsere lokalen Leistungsträger.
15. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen, eine für beide Parteien faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
CH-8038 Zürich
16. Haftpflichtversicherung
TCTT verfügt über eine angemessene Haftpflichtversicherung.
17. Reisegarantie
TCTT hat gemäss Pauschalreisegesetz eine Kundengeldabsicherung. TCTT ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verjährung
Zwischen TCTT und den Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für jede Streitigkeit zwischen TCTT und den Kunden ist ausschliesslich Zürich Gerichtsstand. Alle Forderungen und Schadensersatz-ansprüche verjähren nach einem Jahr.
Tibet Culture & Trekking Tour GmbH (TCTT GmbH)
Seefeldstr. 128 | 8008 Zürich
+41 44 260 22 88 | info@tctt.ch | www.tctt.ch
HR: CHE-105.317.835
Haftpflichtversicherung: Basler Versicherung Nr. 3'986’690
Fr. 50'000'000.- pro Versicherungsjahr
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